Brandschutztüren prüfen
Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst
.
Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind.
Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung sind, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten.
Die Prüf- und Wartungsanleitungen sehen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich vor und sind somit bindend.
Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten.
In Ihrem Fahrzeug ist diese Dokumentation zur Prüfung des Fahrzeugs auch vorhanden. Nur so kann der geschulte Mitarbeiter wissen, welche Bauteile zu prüfen und welche Werte, wie Spaltmaße, Bodenluft, Einstellung der Schließer etc. einzuhalten sind.
Ausgabe: November 2009 zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Türen und Tore
ASR A1.7
10.2 Sicherheitstechnische Prüfung
Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).
Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Unverbindliches Angebot.