
Brandschutzkonzept
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der wesentlichen Schutzziele im Sinne des Bauordnungsrechts.
Diese umfassen den
• vorbeugenden baulichen
• vorbeugenden anlagentechnischen
• betrieblichen-organisatorischen
• und den abwehrenden Brandschutz.
Die genauen Anforderungen an den Inhalt eines Brandschutznachweises oder Brandschutzkonzeptes sind beispielsweise in den
• Bauvorlagenverordnungen oder -erlassen
der einzelnen Bundesländer geregelt.
Unsere Partner setzen Ihre Wünsche Fachgerecht um. Sie sind in der Liste der Ingenieurkammer Hessen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise als „Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz gem. § 3 Abs. 1 NBVO" anerkannt und eingetragen und dürfen aufgrund dieser Anerkennung auch in anderen Bundesländern tätig werden.

Brandschutztechnische Baubegleitung
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der brandschutztechnischen Baubegleitung.
Sie erhalten kompetente Beratung zu den Themen:• Brandschutzkonzept
• Nutzungsänderung
• Bauantrag oder Bauvoranfrage
Wir bilden die Schnittstelle für die brandschutztechnische Baubegleitung und unterstützen Sie somit bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der abschließenden Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme.
So können ggf. auftretenden brandschutztechnischen Mängel rechtzeitig in der Planungs- bzw. Bauphase erkannt und behoben werden.
Sie haben einen zentralen Ansprechpartner als Schnittstelle zwischen den Gewerken und vermeiden dadurch:
• Terminverschiebungen
• Störungen der Planungssicherheit
Unsere Partner sind Freie Architekten der Architektenkammer Hessen, Brandschutzsachverständiger, Fachplaner und geprüfte nachweisberechtigte für Brandschutz - Ingenieurkammern.