Gemäß der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes dürfen Leitungen wie Rohre und Kabel nur durch raumabschließende Bauteile geführt werden, wenn Vorkehrungen gegen eine Brandausbreitung getroffen wurden.
Brandabschottung: Technische Einrichtungen und Konstruktionen schotten im Falle eines Brandes nicht betroffene Gebiete ab.
DIN 4102 gilt deutschlandweit als Richtlinie für das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen.
Kombiabschottung
Kabelabschottung
Rohrabschottung
Fugendichtung
für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Temporäre sowie permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser sowie brennbaren und nichtbrennbaren Rohren.
Kabelabschottung bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Brandabschottung für Elektrokabel, Telekommunikationskabel, optischen Faserkabel, Elektroinstallationsrohre.
Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
Abschottung von Kunststoffrohren bis max. 200 mm Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken
Brandschutzfugendichtung bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken. Brandschutzfugendichtung mit Bewegungsvermögen bis 25 %.