• Gemäß der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes dürfen Leitungen wie Rohre und Kabel nur durch raumabschließende Bauteile geführt werden, wenn Vorkehrungen gegen eine Brandausbreitung getroffen wurden.
  • Brandabschottung: Technische Einrichtungen und Konstruktionen schotten im Falle eines Brandes nicht betroffene Gebiete ab.
  • DIN 4102 gilt deutschlandweit als Richtlinie für das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen.

Kombiabschottung

Kabelabschottung

Rohrabschottung

Fugendichtung

Brandschott Zapp_Zimmermann
csm_zz_stopfen_Kabelschottung
Rohrabschottung_AS_zweiseitig_Kunststoffrohr_MW_57ad557462
Fugendichtung_NE_zweiseitig_MW_002_3352ce65b9
    für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Temporäre sowie permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser sowie brennbaren und nichtbrennbaren Rohren.
    Kabelabschottung bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Brandabschottung für Elektrokabel, Telekommunikationskabel, optischen Faserkabel, Elektroinstallationsrohre.
    Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.
  • Besonders geeignet für: Abschottung von Kunststoffrohren bis max. 200 mm Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken
    Brandschutzfugendichtung bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken. Brandschutzfugendichtung mit Bewegungsvermögen bis 25 %.